130 Jahre Vereinsgeschichte
Gegründet im Jahr 1894 von Anita Augspurg und Sophia Goudstikker und damit Keimzelle der bürgerlichen Frauenbewegung in Bayern, hat sich der Verein für Fraueninteressen als gemeinnützige Organisation fest in München etabliert. Über die Jahrzehnte hinweg hat der Verein bedeutende Entwicklungen in der Gleichberechtigung und der sozialen Arbeit vorangetrieben. Die starken Frauen des Vereins haben zahlreiche soziale Projekte ins Leben gerufen und sich kontinuierlich für die Rechte und das Wohlergehen von Frauen eingesetzt. Mit jedem Wechsel im Vorsitz des Vorstandes wurden neue Schwerpunkte gesetzt, die den sich wandelnden gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht wurden. Der Verein bleibt ein lebendiges Zeugnis des unermüdlichen Kampfes für Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit.
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Seit 2020 ist Inga Fischer Vereinsvorsitzende. In aktuell 14 unterschiedlichen Handlungsfeldern haben Menschen in unserem Verein zur Bearbeitung spezieller gesellschaftlicher Probleme und sozialer Aufgaben zusammengefunden. Mehr als 700 ehren- und hauptamtlich tätige Mitarbeiterinnen* leisten professionelle Hilfe in Notlagen, informieren über bürgerschaftliche Engagementmöglichkeiten und unterstützen mit vielfältigen Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsangeboten.
Soziale und gesellschaftliche Themen stehen nach wie vor im Vordergrund. Angefangen bei der Etablierung von Deutschkursen für ausländische Mütter mit Mama lernt Deutsch bis hin zu neuen Themen wie dem TATENDRANG-Projekt Freizeit hoch 2, bei dem Ehrenamtliche Menschen mit Behinderung bei der Teilnahme an Kultur- und Freizeitangeboten unterstützen. Daneben steht der Aufbau zeitgemäßer professioneller Organisations- und Ablaufstrukturen im Fokus, die dem Umfang und den Aufgaben des Vereins gerecht werden.
Obwohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bereits vor 75 Jahren die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verankert hat, sieht der Verein dieses grundlegende Prinzip in der Praxis, speziell am Arbeitsplatz, als noch nicht vollständig umgesetzt an. Der Verein wird gemeinsam mit anderen Organisationen und Initiativen auch zukünftig die Interessen von Frauen vertreten und ihnen eine Stimme geben.
Verabschiedung eines Leitbilds
Ab 2012 übernimmt Christa Weigl-Schneider den Vorsitz des Vereins. Der Verein wächst stetig dank der Förderung des Sozialreferats der Landeshauptstadt München, des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie zahlreicher Kooperationspartnerinnen* und Förderinnen*. Das Geschäftsvolumen des Vereins übersteigt zum ersten Mal die 1-Mio.-Euro-Marke. Ein Leitbild wird verabschiedet.
Die jüngste der Einrichtungen JUNO – Eine Stimme für Flüchtlingsfrauen (offenes Programm mit dem Ziel, geflüchtete und einheimische Frauen zusammenzubringen) nimmt die Arbeit auf.
Das Münchner Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten wird 2014 auf Initiative des Vereins und des Stadtbundes Münchner Frauenverbände gegründet, um die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Wahlgesetze i.H. auf die paritätische Wählbarkeit von Frauen gerichtlich überprüfen zu lassen und eine Änderung des bestehenden Wahlrechts der Länder und des Bundes zu bewirken.
Seit 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent Frauen für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 150 großen Unternehmen. Über 3500 weitere Unternehmen sind ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, sich Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils zu setzen. Das Gleiche gilt für den öffentlichen Dienst.
Equal Pay Day und weitere Einrichtungen
2006 wechselt der Vereinsvorsitz zu Helga Ziegler. Der erste Kurs der neuen Einrichtung fremd-vertraut (Leben in Deutschland, interkultureller Dialog für Frauen) findet statt. Neue Gesprächsformate mit wichtigen Amtsträgerinnen der LHM werden eingerichtet, um die Bekanntheit des Vereins bei politischen Amtsträgerinnen* zu erhöhen. Erstmals beteiligt sich der Verein auch als Bündnispartner an der Equal Pay Day Aktion und das münchner frauenforum veranstaltet die Infobörse für Frauen aus aller Welt in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Stadt München und dem Ausländerbeirat bis heute.
Weitere Einrichtungen werden gegründet wie das FIT-FinanzTraining (Beratung von Haushalten in schwierigen finanziellen Notlagen) oder als Projekt gestartet wie etwa LESEZEICHEN (Sprach- und Lesepatinnen* für die individuelle Unterstützung von Schülerinnen*) und Offener Treff (Frauen aus aller Welt tauschen sich aus und lernen dabei Deutsch). Das Fassadenornament des von Anita Augspurg als Photographische Anstalt gegründeten Hofateliers Elvira wird zum Logo des Vereins.
110 Jahre Verein für Fraueninteressen
2003 übernimmt Elke Kästle den Vereinsvorsitz. Diverse Jubiläumsfeiern wie „110 Jahre Verein für Fraueninteressen“ finden statt. Der Begleitete Umgang erweitert sein Angebot um die Begleitete Übergabe.
Politisches Engagement
Ab 1994 organisiert Dr. Hildegard Kronawitter als 1. Vereinsvorsitzende öffentlichkeitswirksam diverse Veranstaltungsreihen, Gesprächsforen, Ausstellungen und Sonntagsmatinees rd. um politische Frauenthemen. Gegen das frauenverachtende Menschenbild in vielen Formaten des Reality-TV sammelt der Verein mehr als 25.000 Unterschriften.
Die Seniorenbörse mit Angeboten zur Information und Lebensgestaltung für „Junge Alte“ wird gegründet. Der Begleitete Umgang, ehem. Betreuter Umgang (bei Trennung oder Scheidung werden Umgangskontakte oder Übergaben von einem Elternteil zum anderen begleitet) nimmt seine Arbeit auf. Fast genau 80 Jahre nach der ersten Rede einer Frau im Bayerischen Parlament – Dr. Rosa Kempf, Vorstandsmitglied des Vereins – wird Dr. Hildegard Kronawitter in den Bayerischen Landtag gewählt. Der Verein geht mit der Homepage www.fraueninteressen.de online.
1994 wird das Gleichberechtigungsgesetz weiter ausgebaut. Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3, Absatz 2 Grundgesetz wird ergänzt: Der Staat fordert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Das Verbot der Benachteiligung wegen des Geschlechts im Arbeitsleben und der Schutz von Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird verschärft. Auch das Familiennamensrechtsgesetz wird novelliert. Ehepaare können von jetzt an frei über den gemeinsamen Familiennamen entscheiden.
1996 – Der Deutsche Bundestag beschließt, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen.
Entstehung zahlreicher Sozialprojekte
1974 verkauft die Vereinsvorsitzende Gretl Rueff das Luisenhaus und beginnt große neue Sozialprojekte, die bis heute bestehen: Die Münchner Helfer Information, der Vorläufer für die Freiwilligen-Agentur TATENDRANG, beginnt, freiwillige Helfer an soziale Einrichtungen zu vermitteln. In Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialdienst der Stadt München wird HausWirtschaftliche Beratung für verschuldete Familien durchgeführt. Zu Hause Gesund Werden vermittelt Helferinnen, die kranke Kinder in der Wohnung ihrer berufstätigen Eltern pflegen. Einrichtungen wie Neuer Start (Orientierungskurse für Frauen nach der Familienphase), Spurwechsel ab 55 (Orientierungskurse für Frauen ab 55), Frauentreff (Treffpunkt für Frauen zu Gesprächen und Geselligkeit insbesondere für türkische Frauen) und Münchner Frauenbörse, das spätere münchner frauenforum (Treffpunkt für Frauen, die sich nach ihrer Familienarbeit neue Tätigkeiten erschließen wollen) nehmen ihre Arbeit auf. Das Gabrielenheim wird renoviert und in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt.
1977 – Reform des Ehe- und Familienrechts
- Das BGB nimmt von dem Leitbild der Hausfrauenehe Abschied und verzichtet auf die Vorgabe von Ehemodellen.
- Bei Eheschließung kann auf Wunsch der Name der Frau gemeinsamer Familienname werden.
- Im Ehescheidungsrecht wird das Schuldprinzip zugunsten des Zerrüttungsprinzips aufgegeben.
- Der Versorgungsausgleich wird eingeführt. Sein Ziel ist die soziale Sicherung der geschiedenen, nichterwerbstätigen Frau und Mutter.
- Die Frau benötigt keine Genehmigung ihres Ehemannes mehr, um eine Stelle annehmen zu können.
1979 – Mutterschaftsurlaub
- Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusätzlich zu den bisherigen Schutzfristen einen viermonatigen Mutterschutzurlaub mit Lohnersatzleistungen und Kündigungsschutz.
1980 – Unterhaltsvorschussgesetz
- Sicherung des Unterhalts alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen.
1980 – Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz
- die Gleichbehandlung von Mann und Frau am Arbeitsplatz,
- die Formulierung von geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen,
- das Recht auf gleiches Entgelt
werden im BGB festgeschrieben.
1985 – Beschäftigungsfördergesetz
- Frauen, die auf Grund der Kindererziehung zeitweise aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, wird der Zugang zu Maßnahmen der Umschulung und Fortbildung erleichtert.
- Rechtliche Gleichstellung der Teilzeitarbeit zur Vollzeitarbeit
Ab 1986 – Gesetze über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub
Das Erziehungsgeld und der Erziehungsurlaub werden in den folgenden Jahren stetig geändert. So wird das Erziehungsgeld von 600 DM für 10 Monate gewährt. Die Dauer des Erziehungsgeldbezugs (heute Elterngeld) wurde schrittweise bis auf aktuell zwei Jahre erhöht.
1987 – Die neu gegründete Abteilung für Frauenpolitik im Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit nimmt die Arbeit auf.
1990 – In der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit und in den Landesarbeitsämtern werden Frauenbeauftragte bestellt.
1990 – Deutschland ist wiedervereinigt.
Neues Leben für zwei Heime
1958 wird Irma-Lotte Haesler-Oeser 1. Vereinsvorsitzende. Das Luisenhaus wird abgerissen und neu als Mädchenwohnheim erbaut. Das Gabrielenheim wird in ein Therapeutisches Heim für behinderte Kinder umgewandelt. 1959 kündigt die Stadt die Standplätze der drei Milchkioske, die Arbeit muss eingestellt werden. 1963 wird die Rechtsschutzstelle aufgegeben, als die Gerichte unentgeltliche Auskunftsstellen einrichten.
Erst mit dem Ehegattengesetz von 1969 wurde die verheiratete Frau als voll geschäftsfähig anerkannt. Das bedeutet, sie darf ab jetzt verbindliche Rechtsgeschäfte abschließen. Sie durfte über ihr Geld verfügen und somit ihr eigenes Vermögen aufbauen und mehr finanzielle Unabhängigkeit erlangen. Für Frauen, die berufstätig waren, war dies ein enormer Fortschritt.
Allerdings benötigt sie weiterhin für die Aufnahme einer Berufstätigkeit die Zustimmung ihres Ehemannes. Sie darf somit nur dann berufstätig sein, wenn das „mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ ist.
1968 – Verbesserung des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mütter (Mutterschutzgesetz)
- Die Schutzfrist vor der Entbindung beträgt sechs Wochen.
- Die Schutzfrist nach der Entbindung wird auf acht Wochen erhöht.
1972 – Rentenreformgesetz
- Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen.
- Rente nach Mindesteinkommen.
Neubeginn
1945 werden unter der Vorsitzenden Julie Gräfin Bothmer staatsbürgerliche Bildung und soziale Arbeit als gleichwertige Aufgaben des Vereins bestimmt. Der Verein erhält die Heime zurück. Während das Gabrielenheim weiter im Auftrag des Jugendamtes geführt wird, wird das Luisenhaus ein Wohnheim für Mädchen in Berufsausbildung. Auch die Rechtsschutzstelle wird wieder eingerichtet. Aufgrund der geringen Zahl an Mitgliedern und Mitarbeiterinnen sowie knapper Mittel bleibt der Verein sehr klein und erlaubt nur eine bescheidene Tätigkeit.
1949 wird erstmals im Grundgesetz die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Ab 1954 dürfen Frauen im öffentlichen Dienst arbeiten.
1957 wird auch das Lehrerinnen-Zölibat aufgehoben. Bis dahin durften Lehrerinnen nicht heiraten, ohne ihren Beruf aufgeben zu müssen. Die Doppelbelastung von Familie und Beruf wurde der Frau nicht zugetraut.
1958 wird das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet.
Eine Frau durfte jetzt auch gegen den Willen ihres Mannes arbeiten – allerdings nur, solange sie ihre Familie nicht vernachlässigte. Das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes wird ersatzlos gestrichen. Bis dahin konnte der Ehemann, wenn es ihm beliebte, den Anstellungsvertrag seiner Frau nach eigenem Ermessen und ohne ihre Zustimmung fristlos kündigen. Darüber hinaus bestimmte er über die Verwendung des Vermögens und des Gehalts seiner Ehefrau.
Die Zugewinngemeinschaft löste die Nutzverwaltung als gesetzlichen Güterstand ab. Frauen dürfen ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten. Bis dahin durften die Männer über das Vermögen der Frauen verfügen.
1962 erhalten Frauen darüber hinaus das Recht, ein eigenes Konto zu eröffnen, ohne dass der Ehemann seine Einwilligung gegeben hätte.
Zeit der NS Diktatur
Ab 1933 ist die Existenz des Vereins durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten gefährdet. Alle Arbeiten des Vereins werden nach und nach eingestellt. Sowohl das Gabrielen- als auch das Luise-Kiesselbach-Heim und die Werkstätte Kleiderhilfe mussten der NS-Volkswohlfahrt übergeben werden. Teeabende zur Förderung des Zusammenhalts werden kaum besucht und öffentliche Veranstaltungen eingestellt.
Zahlreiche jüdische Mitglieder werden ausgegrenzt, verfolgt und in die Emigration oder den Selbstmord getrieben. Einige Vereinsmitglieder helfen verfolgten jüdischen Mitbürgern. Andere Mitglieder passen sich an oder werden sogar NSDAP-Mitglied.
1935 übernimmt mit Dr. Gisela Mauermayer-Schmidt ein Mitglied der NSDAP den Vorsitz. Damit waren die Anforderungen der NSDAP an die Vereine formal erfüllt.
Nur ein kleiner Kreis von Frauen hält die Verbindung untereinander aufrecht. Auch die Milchkioske arbeiten weiter und mit ihren Einnahmen wird nach Kriegsende die Neubegründung der Arbeit finanziert.
Zum Kriegsende 1944/1945 wird die Geschäftsstelle des Vereins zerstört. Der Verein verliert sämtliche Unterlagen über die bisherige Arbeit und die umfangreiche Bibliothek.
Erster Weltkrieg und Weimarer Republik
1913 übernimmt Luise Kiesselbach den Vereinsvorsitz bis zu Ihrem Tod im Jahr 1929 und setzt die Vernetzungsarbeit fort. Kiesselbach setzt sich insbesondere für das Frauenwahlrecht und das Recht auf Bildung ein.
1914 wurde der Stadtbund Münchner Frauenvereine unter ihrem Vorsitz gegründet, dem sich Münchner Vereine, die sich zur organisierten Frauenbewegung zählten, anschlossen. 1922 gründet Luise Kiesselbach den Paritätischen Wohlfahrtsverband München als Zusammenschluss von sozialen Einrichtungen, um verstärkt staatliche Mittel zu erhalten. Zwei Jahre später erfolgt der Zusammenschluss auf Landesebene zum Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern.
Während der Kriegsjahre 1914-1918 werden private Hilfseinrichtungen für Frauen und Kinder geschaffen und der Heimatdienst steht im Fokus. Nach dem Krieg wird Luise Kiesselbach Mitglied des Provisorischen Nationalrates in Bayern und das Vorstandsmitglied Rosa Kempf hält als erste Frau eine Rede in einem deutschen Parlament. Der Verein nimmt seine frauenpolitische Arbeit wieder auf und bekennt sich zu Republik und Demokratie. Zusätzlich stehen Kinder- und Altersfürsorge sowie Mittelstandshilfe im Mittelpunkt. Das Gabrielenheim in Tutzing wird als Kindererholungsheim geführt und in sog. Milchkiosken verkaufen arbeitslose Frauen Milchprodukte, Semmeln u.Ä. Das Luise-Kiesselbach-Heim wird als Altersheim gebaut.
Der Verein bekennt sich 1919 zur demokratischen Staatsordnung und beschließt parteipolitische Neutralität.
Von 1929-1935 übernimmt Dr. Hilde Obermair-Schoch den 1. Vorsitz des Vereins.
Ab 1929 wird bei zunehmender Arbeitslosigkeit durch die Wirtschaftskrise die Arbeitsfürsorge für arbeitslose Frauen begonnen, dazu gehören die Werkstätte Kleiderhilfe, die der Arbeitsfürsorge für arbeitslose Frauen dient.
Anita Augspurg gründete den Verein gemeinsam mit Sophia Goudstikker
1894 Gründung des Vereins für Fraueninteressen durch Anita Augspurg und Sophia Goudstikker. Die Initiatorin war Anita Augspurg, eine prominente Figur in der deutschen Frauenbewegung. Sie gründete den Verein ursprünglich als „Gesellschaft für geistige Interessen der Frau“. Diese Organisation entwickelte sich rasch zur Keimzelle der bürgerlichen Frauenbewegung in Bayern.
In den frühen Jahren des Vereins war Friederike (Ika) Freudenberg bis zu ihrem Tod im Jahr 1912 die erste Vorsitzende. Mit den folgenden Jahren erweitert der Verein seine Ziele und tritt für die materielle Gleichstellung der Frauen ein, u.a. durch Förderung weiblicher Berufsinteressen wie die Lehrstellensuche für Mädchen und die Eröffnung einer gewerblichen Zeichenklasse für geometrisches Zeichen.
1896 schließt der Verein sich dem Bund deutscher Frauenvereine (BDF) an und kämpft gegen die frauenfeindlichen Bestimmungen des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches.
1898 gründet der Verein die Rechtsbelehrungs- und Rechtsschutzstelle für Frauen, die Auskunft in Rechtsfragen erteilt und Frauen vor Gericht vertritt.
Zwischen 1899 und 1909 gründet er Ortsgruppen in 35 bayerischen Städten. 1909 gründet der Verein den Hauptverband bayerischer Frauenvereine mit der Vorsitzenden Ika Freudenberg.
Der Verein hatte ein klares Ziel vor Augen: die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Der Verein engagierte sich insbesondere für die Förderung der Bildung von Mädchen und die Unterstützung erwerbstätiger Frauen.